Deutsch ist Pflicht für Wohnbeihilfe
Deutsch ist Pflicht für Wohnbeihilfe. Das Linzer Landesgericht bestätigte ein EuGH-Urteil, wonach die Verknüpfung von Voraussetzungen in Form von Deutschkenntnissen für den Bezug von Sozialleistungen wie der Wohnbeihilfe dem EU-Recht nicht widerspricht. Darüber zeigte sich heute ÖVP Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmansdorfer erfreut. Er betonte einmal mehr, dass Deutschkenntnisse eine Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration seien.
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