Keine Konsequenzen nach tödlichem Balkonabsturz
Tödlicher Balkonabsturz bleibt ohne rechtliche Folgen. Am Ostermontag ist im Bezirk Vöcklabruck der Balkon eines Einfamilienhauses in die Tiefe gekracht. Dabei ist eine 55-jährige Frau ums Leben gekommen. Weil er die Balkonstützen entfernt hat, ist gegen den Wohnungsbesitzer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Ein Gutachten stellt nun fest: Der in den 60er Jahren errichtete Balkon wäre auch so abgestürzt. Es handelt sich um einen seinerzeitigen Baufehler bei der Errichtung. Die damals Verantwortlichen können nicht mehr belangt werden, weil der Fall laut Staatsanwaltschaft bereits verjährt ist.
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