Neue Regelung bei Fehlgeburten
Hebammenbetreuung nach Fehlgeburt. Ab 1 September steht dieser Anspruch jeder Frau zu, die nach der 18 Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert. Bisher galt dieser Hilfeanspruch nur bei Totgeburten, also wenn das Kind mit mehr als 500 Gramm leblos geboren wurde.
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