Rasernovelle gilt ab Freitag
Rasernovelle gilt ab Freitag. Wer ab 1. März im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und auf Landstraßen mehr als 70 km/h zu schnell ist, dem darf die Polizei das Auto an Ort und Stelle abnehmen. Die Behörde entscheidet innerhalb von 2 Wochen, was mit dem Fahrzeug passiert.
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