So sieht „Wolfsgesetz“ aus – LT1 – Oberösterreichs größter Privatsender
In Begutachtung


So sieht „Wolfsgesetz“ aus

Redaktion: Sandrine Wauthy | Kamera: LT1 Archiv | Schnitt: Alina Auinger |

Neues „Wolfsgesetz“ in Begutachtung. Laut Entwurf darf ein Wolf erlegt werden, wenn er etwa innerhalb von einem Monat 2 Rinder & 10 andere Nutztiere getötet oder verletzt hat. Bislang war der Wolf  von der EU vom Abschuss geschützt.

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