So sieht „Wolfsgesetz“ aus
Neues „Wolfsgesetz“ in Begutachtung. Laut Entwurf darf ein Wolf erlegt werden, wenn er etwa innerhalb von einem Monat 2 Rinder & 10 andere Nutztiere getötet oder verletzt hat. Bislang war der Wolf von der EU vom Abschuss geschützt.
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