60 Tage Hinweis bei „Mogelpackungen”
Warnhinweis bei Mogelpackungen. Der Nationalrat beschließt am Mittwoch das sogenannte „Shrinkflationsgesetz”. Wird die Füllmenge von Produkten geringer während die Verpackungsgröße gleich bleibt, müssen die Händler das künftig Kennzeichnen.
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