Teichbesitzer wegen Frosch-Quaken verurteilt
Schuldspruch wegen zu lautem Quaken. Das Bezirksgericht Traun hat einen Schwimmteich-Besitzer in Pasching wegen Lärmbelästigung verurteilt. Sein Nachbar konnte wegen seiner quakenden Frösche bei geöffneten Terrassentüren nicht schlafen, so der Schuldig gesprochene.
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