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Kerschbaum-Entlassung gerechtfertigt

Entlassung von Dietmar Kerschbaum gerechtfertigt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigt am Freitag, dass die Entlassung des ehemaligen Brucknerhaus-Chefs durch die LIVA in Ordnung war. Kerschbaum fordert knapp eine halbe Million Euro Kündigungsentschädigung.
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Entscheidung zugunsten der LIVA

Teilurteil im Fall Dietmar Kerschbaum. Das Landesgericht Linz weist die arbeitsrechtlichen Ansprüche des ehemaligen LIVA-Geschäftsführers ab. Kerschbaum sieht seine Entlassung als nicht gerechtfertigt an.
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