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Raser-Autos werden künftig versteiger
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Raser-Autos werden künftig versteiger

Rasern wird künftig das Auto an Ort und Stelle abgenommen. Das hat der Ministerrat beschlossen. Die konkrete Regel: Die Polizei beschlagnahmt ein Fahrzeug für 2 Wochen, wenn Lenker im Ortsgebiet mit über 110 km/h und außerhalb mit über 170km/h unterwegs sind.