„Weckerl sind erlaubt“
Brot oder Weckerl – nicht nur eine Geschmacksfrage – auch das Gewissen entscheidet mit. Denn wenn schon Gebäck, dann zumindest Vollkorn. Warum Semmerl, Flesserl und Stangerl aber keinesfalls auf die Verbotsliste gehören, verrät LT1-Ernährungsexperte Christian Putscher.
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