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Raser-Auto wird versteigert

Raser Auto wird versteigert. Das erste Fahrzeug, das aufgrund des neuen Gesetzes einem 28-Jährigen in Wien abgenommen wurde, kommt jetzt unter den Hammer. Normalerweise sieht das Gesetz eine 2-wöchige Beschlagnahmung vor.
Raser Auto
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Raser verlieren Auto

Am Freitag tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft – und die hat’s in sich. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet, kann dann nämlich nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug los sein.
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Rasernovelle gilt ab Freitag

Rasernovelle gilt ab Freitag. Wer ab 1. März im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und auf Landstraßen mehr als 70 km/h zu schnell ist, dem darf die Polizei das Auto an Ort und Stelle abnehmen. Die Behörde entscheidet innerhalb von 2 Wochen, was mit dem Fahrzeug passiert.
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Raser-Autos werden künftig versteiger

Rasern wird künftig das Auto an Ort und Stelle abgenommen. Das hat der Ministerrat beschlossen. Die konkrete Regel: Die Polizei beschlagnahmt ein Fahrzeug für 2 Wochen, wenn Lenker im Ortsgebiet mit über 110 km/h und außerhalb mit über 170km/h unterwegs sind.
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