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111 Raserauto
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Polizei stoppt 2 Raser

Polizei beschlagnahmt am Wochenende 2 Raserautos. Sonntagabend wird ein 20-Jähriger in Buchkirchen im Bezirk Wels-Land mit 141 km/h in einer 70er-Zone gemessen. Auf der A8 Innkreisautobahn in Sattledt fährt ein 36-Jähriger mit 161 km/h in einem 80er.
111 Autoversteigerung
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1. Raserauto versteigert

Erstes Raserauto versteigert. Einem Lenker in Vorarlberg wurde das Fahrzeug abgenommen, weil er über 70 km/h zu schnell unterwegs war. Jetzt kam sein Peugeot unter den Hammer.
111 raser
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Wieder Raser Auto abgenommen

Wieder Raser Auto beschlagnahmt. Mit knapp 130km/h durch eine 30er Zone also viermal so schnell wie erlaubt war ein 28 Jähriger in Neukirchen an der Vöckla im Bezirk Vöcklabruck unterwegs. Der Nordmarzedonier wurde am Dienstag von der Polizei gelasert.
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1. Raser-Auto wird versteigert

Erstes Raser-Auto wird versteigert – Ein 17jähriger ist am Sonntag in Ansfelden knapp 100 km/h zu schnell über die A1 gerast. Der Probeführerschein ist weg. Sein VW Passat landet unter dem Hammer.  So der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz Land.
111 Raser OÖ
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1. Raserauto in OÖ beschlagnahmt

Erstes Raserauto in Oberösterreich beschlagnahmt. Mittwochabend, knapp 3 Wochen, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, brettert ein 36-jähriger Serbe mit 230 km/h über die Westautobahn. Dabei überholt er eine Polizeistreife.
111 Raserauto
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Raser-Auto wird versteigert

Raser Auto wird versteigert. Das erste Fahrzeug, das aufgrund des neuen Gesetzes einem 28-Jährigen in Wien abgenommen wurde, kommt jetzt unter den Hammer. Normalerweise sieht das Gesetz eine 2-wöchige Beschlagnahmung vor.
111 Frage der Woche Raser
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Rasernovelle spaltet OÖ

Raser-Novelle spaltet Oberösterreich. Mit heute Freitag darf Rasern nicht nur der Schein, sondern auch das Auto abgenommen werden. Bei unserer Frage der Woche auf lt1.at finden knapp über 50 Prozent, dass diese Maßnahme gerechtfertigt ist.
Raser Auto
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Raser verlieren Auto

Am Freitag tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft – und die hat’s in sich. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet, kann dann nämlich nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug los sein.
111 Raser Novelle
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Rasernovelle gilt ab Freitag

Rasernovelle gilt ab Freitag. Wer ab 1. März im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h und auf Landstraßen mehr als 70 km/h zu schnell ist, dem darf die Polizei das Auto an Ort und Stelle abnehmen. Die Behörde entscheidet innerhalb von 2 Wochen, was mit dem Fahrzeug passiert.
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