LT1 Archiv – Seite 110 – LT1 – Oberösterreichs größter Privatsender
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111 Illegale Migration
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1/3 weniger in EU eingereist

Ein Drittel weniger illegal in die EU eingereist. Im ersten Quartal 2025 kommen 33.600 illegal über die EU-Grenzen. Das zeigen die aktuellen Zahlen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex.
111 Van der Bellen Aschermittwoch
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Van der Bellen warnt Parteien

Van der Bellen warnt Parteien. Am Aschermittwoch wird es traditionell laut. Vor allem politisch. FPÖ, ÖVP und SPÖ halten ihre Reden und gehen dabei mit den Kontrahenten meist hart ins Gericht.
111 Handgepäck
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Aus für 100ml-Regel am Flughafen?

100 Milliliter-Regel bei Flüssigkeiten im Handgepäck könnte fallen. Die EU-Kommission arbeitet an der Zulassung sogenannter C3 Scanner. Die können Flüssigkeiten bis zu 2 Liter direkt im Handgepäck kontrollieren.
111 FDW Vegane Kochlehre
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8 von 10 dagegen

8 von 10 gegen vegane Kochlehre. Die Absage der Wirtschaftskammer für eine rein vegane Kochlehre hat die Wogen hochgehen lassen. Einige Gastronomen sind dafür, auch weil Nachwuchs benötigt wird.
111 krankenstand
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5,8 Milliarden Krankenstands-Kosten

15,1 Krankenstandstage. So viel hatte jeder Arbeitnehmer im Durchschnitt im Jahr 2024. Das zeigt der Fehlzeitenreport des Wirtschaftsforschungsinstituts im Auftrag der Wirtschaftskammer und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger.
111 Flüchtlingskinder
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Familiennachzug überfordert Schulen

Familiennachzug überfordert Schulen. 4.000 Kinder und Jugendliche kamen allein im vergangenen Jahr in Wien an. Der Familiennachzug von Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan braucht rund 14 zusätzliche Schulklassen, und das monatlich.
111 Wolf regulieren
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Leichterer Abschuss von Risikowölfen

Risikowölfe dürfen sofort erlegt werden. Das hat die Landesregierung am Montag beschlossen. Bislang mussten Tiere, die Menschen & Gebäuden zu nahe kommen, zweimal vergrämt – also verschreckt werden – bevor es eine Abschusserlaubnis gab.
111 fehlgeburt
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Neue Regelung bei Fehlgeburten

Hebammenbetreuung nach Fehlgeburt. Ab 1 September steht dieser Anspruch jeder Frau zu, die nach der 18 Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert. Bisher galt dieser Hilfeanspruch nur bei Totgeburten, also wenn das Kind mit mehr als 500 Gramm leblos geboren wurde.
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